BAYREUTH. Seit vergangenem Sonntag sind die bundesdeutschen Grenzübergänge nach Tschechien und Tirol weitreichend geschlossen, um eine weitere Verbreitung von Corona-Virus-Mutationen zu verhindern. Für bestimmte Pendlergruppen greift eine Übergangsfrist bis Dienstag, 16. Februar, 24 Uhr. Ab dann brauchen systemrelevante Pendler, die das Stadtgebiet zum Ziel haben, eine amtliche Bestätigung der Stadt Bayreuth als Kreisverwaltungsbehörde.
Ausnahmen für berufliche Pendler sind beschränkt auf wenige Bereiche. Alle Einreisenden, die unter eine der unten genannten Ausnahmen fallen, brauchen zwingend bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis, bei dem die Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.
Warenverkehr: Warenverkehre bleiben offen. LKW-Fahrer sind eine Ausnahmegruppe, die vom Einreiseverbot aus einem Virusvariantengebiet nicht erfasst wird.
Systemrelevante Pendler: Für den Zeitraum bis Dienstag, 16. Februar, 24 Uhr, gibt es für die von der EU-Kommission definierten systemrelevanten Berufe eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder zum Beispiel auch eine Kopie des Arbeitsvertrages für die Einreise aus. Ab Mittwoch, 17. Februar, 0:00 Uhr, benötigen die systemrelevanten Pendler eine offizielle Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde am Sitz des Arbeitgebers, um weiterhin einreisen zu können.
Systemrelevante Betriebe, die Mitarbeiter/innen aus Virusvariantengebieten beschäftigen, die sie trotz des verschärften Grenzregimes zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigen, müssen sich um eine entsprechende Bestätigung der Stadt Bayreuth bemühen. Ansprechpartner ist das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, berufspendler@stadt.bayreuth.de . Die Stadt hat hierzu auch ein Formular auf ihrer Homepage online gestellt.
Folgende Informationen sollten möglichst umgehend mitgeteilt werden: