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Veröffentlicht am 18.01.2021 16:38
Veröffentlicht am 18.01.2021 16:38

Corona-Virus in Bayreuth: Diese Maßnahmen gelten ab heute

16.03.2020, Bayern, München: Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei zu den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Matthias Balk/dpa)
16.03.2020, Bayern, München: Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei zu den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Matthias Balk/dpa)
16.03.2020, Bayern, München: Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei zu den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Matthias Balk/dpa)
16.03.2020, Bayern, München: Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei zu den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Matthias Balk/dpa)
16.03.2020, Bayern, München: Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz in der bayerischen Staatskanzlei zu den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Matthias Balk/dpa)

BAYREUTH. Ab heute (18. Januar) gilt in ganz Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, sowie im Öffentlichen Nahverkehr. Wer bisher keine FFP2-Maske hat, hat noch bis zum 25. Januar Zeit sich eine zu besorgen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte die erste Woche noch eine 'Kulanzwoche' und in dieser wolle man noch keine Strafen verhängen. Ab dem 25. Januar wird eine Missachtung der FFP2-Maskenpflicht geahndet.

„Wir wollen den Alltag sicherer gestalten”, erklärte Söder als Grund für die Pflichteinführung der FFP2-Maske. „Mit einer normalen Mund-Nasen-Bedeckung schützen wir die anderen Menschen, mit der FFP2-Maske schützen wir auch uns selber”, so Söder. Kinder unter 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen, bei ihnen reiche weiterhin ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus. Diese Entscheidung beruht auf den Beratungen durch Mediziner.

FFP2-Masken sind in der Apotheke, in Drogeriemärkten und auch im Internet zu erwerben. Anders als die meisten Mund-Nasen-Bedeckungen sind FFP2-Masken zum einmaligen Gebrauch gedacht, die vor allem nach Durchfeuchtung entsorgt werden sollten.

Allgemeine Maßnahmen, die voraussichtlich bis 31. Januar gelten, haben wir hier nochmal zusammengefasst.

Gastronomie und Freizeitangebote

Restaurants, Kneipen, Diskotheken, der Einzelhandel und Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. To-Go-Verkauf und Lieferung sind weiterhin erlaubt.

Zudem gilt die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens weiter.

Kitas und Schulen

Kitas und Schulen bleiben geschlossen. Distanzunterricht und Notfallbetreuungen gibt es weiterhin. Zudem bekommt jedes Elternteil zehn Tage extra Kinderkrankengeld. Alleinerziehende bekommen somit zwanzig Tage. Die Faschingsferien fallen aus, um den versäumten Unterricht nachzuholen.

„Die Abschlussprüfungen sollen verschoben werden, damit jeder Schüler trotz Unterrichtsausfall ausreichend auf die Prüfungen vorbereitet werden kann”, so Bayerns Kultusminister Michael Piazolo. Genaueres soll aber noch besprochen werden. Auch die Vergabe der Zwischenzeugnisse sollen nach hinten verschoben werden, statt im Februar gebe es diese jetzt im März.

Die Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen wurden nochmals verschärft. Das bedeutet es darf sich ein fester Hausstand nur noch mit einer weiteren Person treffen. Diese Person darf zwar diesen Hausstand, der meist aus mehreren Personen besteht, besuchen, die Familie darf aber nicht die einzelne Person besuchen.

Kinder bis drei Jahren sind aus dieser Regelung ausgenommen.

15-Kilometer-Regel

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Stadt oder dem zu lebenden Landkreis mehr als 200 beträgt, tritt die 15-Kilometer-Regel automatisch in Kraft. Das bedeutet touristische Ausflüge, die diesen Radius vom eigenen Wohnort überschreiten, sind verboten. Einkäufe oder der Besuch von Verwandten sind ausgenommen.

Reiserückkehrer

Wer nach Deutschland einreisen möchte, muss auch weiterhin einen negativen Coronatest vorlegen und muss vorerst trotzdem in Quarantäne.


Von Jessica Mohr

jm

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