Veröffentlicht am 10.05.2021 15:44
Veröffentlicht am 10.05.2021 15:44

Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern

Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Corona-Virus in Bayreuth: Das sind die neuen Regeln für Bayern (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

BAYREUTH. Bereits letzte Woche wurden Lockerungen für Bayern angekündigt. Heute hat das bayerische Kabinett beschlossen, dass Hotels ab dem Pfingstwochenende wieder öffnen dürfen, ebenfalls dürfen sie für ihre Gäste den Wellnessbereich und die Restaurants zur Verfügung stellen. Bei den heutigen Beratungen des Ministerrates ging es um weitere Öffnungsschritte in der Corona-Krise.

Am Pfingstwochenende dürfen in Bayern Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder Touristen empfangen. Voraussetzung dafür sind stabile Corona-Fallzahlen. Die Anreise ist bereits ab Freitag (21. Mai) erlaubt.

Außerdem dürfen auch Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristische Bahn- und Busverkehre, Städte- und Gästeführungen im Freien und die Außenbereiche von medizinischen Thermen wieder Gäste empfangen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Alle Gäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Genesene und vollständig Geimpfte müssen dies nachweisen und brauchen dann keinen negativen Test vorzulegen.
  • Der 7-Tage-Inzidenzwert muss stabil unter 100 liegen, das bedeutet er darf an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht über 100 gewesen sein.

Bei Freibädern, Fitnessstudios und der Innengastronomie gibt es allerdings keine Lockerungen. „Wir beobachten die Entwicklung”, hieß es nur durch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Laienmusiker, wie Kapellen, Musikgruppen und andere Gruppen, dürfen ab 21. Mai wieder proben. Auch hier gilt wieder die Voraussetzung einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 und entsprechenden Hygienekonzepten. Innen darf mit zehn Personen geprobt werden, außen sogar mit 20.

Einig sind sich aber alle, dass sich die Situation in den letzten zwei Wochen entspannt habe. „Wir sind auf der Zielgeraden, wir wissen aber nicht wie lang diese Zielgerade ist”, so Staatskanzleichef Florian Herrmann.


Von Jessica Mohr
jm
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