In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum.
Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.
Schnelltests am Arbeitsplatz: Wir ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, z.B. durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.
Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.
„Pakt für sichere Unterbringung“: Wir unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Wir achten dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.
Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.
Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden „Pandemie-Boards“ als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.