BAYREUTH. In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt ab heute, 9. Dezember 2020, ab 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!”
Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen seit gestern für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt heute, 10. Dezember 2020 in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.