BAYREUTH. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Corona-Neuinfektionen in der Stadt Bayreuth liegt derzeit über 200 pro 100.000 Einwohner. Maßgeblich hierfür sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen. Daher schränkt sich der Bewegungsradius für Bayreuths Bürgerinnen und Bürger nunmehr automatisch ein: Touristische Tagesausflüge dürfen den Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr überschreiten. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt. Damit entspricht die Stadt Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung, die eine solche Einschränkung zwingend vorgibt.
Die Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung wie Wandern, Spazierengehen oder sportlichen Aktivitäten dienen. Aus triftigen Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören nicht zu den triftigen Gründen.
Triftige Gründe sind insbesondere:
Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.