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Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 06.11.2020 12:57
Veröffentlicht am 06.11.2020 12:57

Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter?

Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? (Foto: red)
Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? (Foto: red)
Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? (Foto: red)
Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? (Foto: red)
Corona-Virus Bayreuth: Wie geht es nach den Herbstferien weiter? (Foto: red)

BAYREUTH.

Es soll an bayerischen Schulen auf absehbare Zeit keine automatischen Klassenteilungen oder Schulschließungen geben, wie es auf der Basis des Hygieneplans vom 02. Oktober 2020 ursprünglich vorgesehen war. Das Ziel ist es, möglichst umfassend zum Präsenzunterricht zurückzukehren und diesen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Das Gesundheitsamt kann weiterhin an einzelnen Schulstandorten Maßnahmen veranlassen, die sich an dem jeweils aktuell gültigen Hygieneplan orientieren. Der Drei-Stufen-Plan findet keine Anwendung mehr.

Für die Stadt und den Landkreis Bayreuth gilt:

Um dennoch das Infektionsgeschehen in den Schulen in der Stadt und im Landkreis Bayreuth auf niedrigem Niveau zu halten, sollte aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte wo immer möglich auf Abstände geachtet werden. Möglichst stabile Kohorten erleichtern die Nachverfolgung von Infektionsketten und minimieren die Zahl der potentiell angesteckten Personen. In allen Jahrgangsstufen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur auf dem Gang, sondern auch am Platz verpflichtend.

Maskenpflicht

Es gibt keinen Ermessensspielraum der Schulen und der Schulverwaltung bei den rechtlichen Vorgaben der Infektionsschutzverordnung: Es ist gegebenenfalls darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. Ein Attest muss erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Ein Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen. Seitens der Schulen und der Schulverwaltung hat man Verständnis für die elterlichen Sorgen. Lehrkräfte setzen die Maskenpflicht in den Schulen bestmöglich um. Wenn sich ein Kind einmal unter der Maske unwohl fühlt, werden Lösungen gefunden.

Luftqualität der Räume

Mindestens alle 45 Minuten muss in den Unterrichtsräumen eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten, mindestens fünf Minuten, erfolgen.

Gemäß Richtlinie sind nvestitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) förderfähig: Gefördert wird für Schulen die Beschaffung von CO2–Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können. RLT-Anlagen beeinflussen den Zustand der Raumluft hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftqualität. Sie sorgen sowohl für den Luftaustausch als auch für die thermische Luftbehandlung in Räumen und Gebäuden. Eine Förderung ist zum Beispiel möglich für Räume, in denen nur Oberlichter oder gar kein Fenster geöffnet werden können. Auch zu kleine Fenster sind Grund einer Förderung. Über das Schulamt laufen derzeit Abfragen bei den Schulen, um eine zeitnahe Lösung herbeizuführen.

Insgesamt erfordert die Kurzfristigkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen höchste Flexibilität und eine enorme Kommunikationsanstrengung aller Beteiligten.


Von Jessica Mohr

jm

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