Veröffentlicht am 13.03.2020 16:23
Veröffentlicht am 13.03.2020 16:23

Corona: Klinikum verschafft sich Luft

Corona Virus (Foto: inBayreuth.de)
Corona Virus (Foto: inBayreuth.de)
Corona Virus (Foto: inBayreuth.de)
Corona Virus (Foto: inBayreuth.de)
Corona Virus (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH. Nach wie vor gibt es keinen bestätigten Corona-Fall an der Klinikum Bayreuth GmbH – wohl aber drei bislang negativ getestete Verdachtsfälle in stationärer Behandlung. „Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis es soweit ist“, sagt der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Thomas Rupprecht. Deshalb ergreift das Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe weitere einschneidende Maßnahmen: nur noch absolut notwendige Operationen und Eingriffe , sowie eine eingeschränkte Besucherregelung.

„Um auf die Behandlung von Corona-Patienten vorbereitet zu sein, ist es jetzt notwendig, räumliche und personelle Kapazitäten zu schaffen“, sagt Prof. Rupprecht. Daher werden alle geplanten und/oder medizinisch nicht unbedingt notwendigen Operationen und Eingriffe abgesagt. Diese Regelung gilt ab Montag, 16. März, und umfasst auch geplante Behandlungen ohne Operation oder Eingriff. Prof. Rupprecht: „Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten um Verständnis. Und eines ist ganz wichtig: Notfälle werden selbstverständlich operiert und behandelt.“ Alle Patienten, die einen Termin hatten und von einer Absage betroffen sind, wurden bereits von Klinikum Bayreuth GmbH informiert.

Was an allen anderen Stellen des öffentlichen Lebens gilt, gilt auch im Krankenhaus. Je weniger Menschen an einem Ort zusammenkommen, desto geringer ist das Ansteckungsrisiko. Deshalb gilt ab sofort die 1-1-1-Regel: ein Tag, ein Besucher, eine Stunde. „In einem Krankenhaus kommen verschiedene Faktoren zusammen“, sagt Pflegedirektorin Angela Dzyck. „Die Kombination aus vielen Menschen von außen und Patienten, die krank sind und deren Immunsystem möglicherweise geschwächt ist, ist ungünstig.“ Deshalb bittet die Klinikum Bayreuth GmbH alle Patienten und Besucher, sich an diese Regelung zu halten. Ausnahmeregelungen gelten für die Kinderklinik, beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen. Ausnahmen sind auch bei Besuchen von schwerstkranken Patienten möglich.


Von Roland Schmidt
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