Veröffentlicht am 05.01.2021 15:35
Veröffentlicht am 05.01.2021 15:35

Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe

Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe (Foto: inBayreuth.de)
Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe (Foto: inBayreuth.de)
Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe (Foto: inBayreuth.de)
Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe (Foto: inBayreuth.de)
Corona-Impfung: Derzeit keine Terminvergabe (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH.

„Grundsätzlich orientiert sich die Reihenfolge der Impfungen an der Priorisierung des Bundesgesundheitsministeriums (höchste Priorität/hohe Priorität/erhöhte Priorität). Daraus ergibt sich, dass zunächst vor allem die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Fokus der Impfungen stehen –ier sind die mobilen Impfteams im Einsatz. Einen Impfplan liegt hierzu vor“, so ein Sprecher des Landratsamtes Bayreuth.

Dieser werde wöchentlich in enger Abstimmung mit Senioren- und Pflegeheimen erstellt. Die Einrichtungen leisteten wichtige Vorarbeiten, damit sich für die mobilen Impfteams vor Ort ein möglichst reibungsloser Ablauf ergebe. Die finale Einteilung der Heime richte sich nach den zur Verfügung stehenden Impfdosen.

Wie viele mobile Impfungen pro Tag möglich sind, befindet derzeit noch in der Testphase. „Wir sammeln Erfahrungswerte“ so die Information aus dem Landratsamt. Zunächst waren 50 Impfungen pro Tag als Zielmarke für ein Team ausgegeben. Ob sich das immer realisieren lasse, hänge von Faktoren wie beispielsweite Heimgröße, Wegstrecke der mobilen Impfteams oder Anzahl der Impfwilligen vor Ort, ab.

Senioren oder Menschen mit Behinderungen, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben, sollen angeschrieben werden.

Dazu die Auskunft aus dem Landratsamt: „Seit 30. Dezember wissen wir, dass wir für das verschicken dieser Briefe verantwortlich sind. Wir werden diese Schreiben versenden, sobald die Versorgung des Landkreises mit Impfstoff gesichert ist und diese Personengruppen bedient werden können.

Grundsätzlich: Jeder kann sich, wenn er nach der Verordnung des Bundesministeriums an der Reihe ist, selbst um einen Termin bemühen. Aktuell sind Personengruppen nach § 2 berechtigt.

Dazu gehören Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ambulante Pflegedienste, Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, Mitarbeiter in der Onkologie, Transplantationsmedizin oder der Palliativversorgung

Derzeit ist eine Terminvergabe nicht möglich. Sobald der Landkreis informiert ist, wann wie viele Impfdosen ausgeliefert werden, die verimpft werden können, erfolgen umgehend entsprechenden Terminvergaben, auch telefonisch.

Entsprechenden Informationen zur Terminvergabe werden über alle möglichen Kanäle veröffentlicht: Printmedien, Radio, Fernsehen, Homepage, Facebook.

gmu


Von Gabriele Munzert
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