BAYREUTH. Die Stadt Bayreuth sucht ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen - und ruft daher Interessierte in der Bevölkerung auf, sich zu bewerben. Juristische Vorkenntnisse sind für einen Schöffenrichter nicht notwendig.
Als ehrenamtlicher Schöffenrichter unterstützt man hauptamtliche Richter bei Verhandlungen und sitzt ihnen bei. Bei Urteilsberatungen dürfen Schöffenrichter sich auch zu Wort melden.
Die Stadt Bayreuth sucht Schöffenrichter mit einem „hohen Maß an Unparteilichkeit”, wie es aus dem Rathaus heißt. Da der Sitzungsdienst durchaus anstrengend sein kann, sollten Bewerber unbedingt über eine gewisse körperliche Fitness verfügen. Für die Übernahme des Schöffenamtes wird eine Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung nach den bestehenden Vorschriften bezahlt, jedoch keine Vergütung, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Die Berufung erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.
Sonstige Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Lebensalter nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre am 1. Januar 2024 und ein Wohnsitz in Bayreuth. Bewerber/innen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und müssen die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.
Interessierte Personen können sich spätestens bis zum 27. Februar 2023 beim Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, melden. Bewerbungsbögen sind dort im 3. Stock, Zimmer 303 abzuholen. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter 0921 25-1423 gebeten. Lies auch: Ein Rechtswissenschaftler aus Bayreuth ist seit letzten Jahr Bundesverfassungsrichter.
red