Veröffentlicht am 07.09.2022 10:04
Veröffentlicht am 07.09.2022 10:04

17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen

17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen (Foto: red)
17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen (Foto: red)
17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen (Foto: red)
17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen (Foto: red)
17-Jähriger sticht Opfer in Bayreuth Messer in Bauch: Urteil gefallen (Foto: red)

Ein 17 Jahre alter Jugendlicher hat im Herbst 2021 ein Opfer in Bayreuth mit einem Messer in den Bauch gestochen. Sein Gegenüber erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Das Jugendgericht des Landgerichts hat den Jugendlichen nun zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einweisung in eine Entzugsanstalt angeordnet.

Am 22. November hat der nun Verurteilte im Stadtgebiet Bayreuth nach einem Wortgefecht seinen Gegenüber mit einem Messer niedergestochen. Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Ein versuchter Totschlag konnte abschließend nicht festgestellt werden.

Messerangriff in Bayreuth: Zur Tatzeit 17-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Bayreuth hat den damals 17-jährigen nach viertägigem Prozess hinter verschlossenen Türen nun verurteilt. Der Jugendliche sei bei dem Messerangriff voll schuldfähig gewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth mitteilt. Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Anklageschrift einen versuchten Totschlag an. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Zudem wurde der nun volljährige Angeklagte zum Antritt eines Drogenentzugs verurteilt. Er habe seit Jahren illegale Betäubungsmittel konsumiert.

>

Der Angeklagte und sein Rechtsbeistand verzichten darauf, weitere Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Weitere Einzelheiten zu Tat und Prozess teilte das Gericht im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des zum Tatzeitpunkt jugendlichen Angeklagten nicht mit.


Von Jürgen Lenkeit
north