Zuchtuntauglichkeitsversicherung Grundsätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische (Kfo) Behandlung. Diese Leistungszusage ist jedoch an wesentliche Voraussetzungen und Einschränkungen gebunden. So steht die zuzahlungsfreie Behandlung nur Personen zu, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es für Erwachsene grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistung gibt . Das wäre nur dann der Fall, wenn eine schwerwiegende Anomalie vorliegt, die nicht nur kieferorthopädisch, sondern auch kieferchirurgisch behandelt werden muss. Aber auch bei Personen unter 18 Jahren gibt es erhebliche Einschränkungen bei Fehlstellungen des Kiefers, welche in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (kurz: KIG) eingeteilt sind. Die gesetzliche Krankenkasse erbringt erst ab KIG-Stufe 3 eine Leistung. Bei den KIG-Stufen 1 und 2 handelt es sich um leichte Anomalien (Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen) , deren Behandlung aber auch medizinisch notwendig sein kann. Gerade die Korrektur von Fehlstellungen liegt jungen Menschen– nachvollziehbarerweise – extrem am Herzen. Außerdem kommt die Krankenkasse nur für Regelleistungen auf, wie z.B. eine Metallspange . Viele Patienten haben aber den Wunsch nach Materialien oder Behandlungsmethoden, welche die gestiegenen Ansprüche hinsichtlich Ästhetik und Komfort erfüllen. So verursachen z.B. Mini-Brackets bei Spangen einen geringeren Pflegeaufwand, Brackets und Bögen in Farbe der Zähne ergeben ein ästhetischeres Bild und Retainer sorgen für eine dauerhaft Stabilisation der Zähne nach erfolgter Behandlung. Diese Mehrleistungen sind immer vollständig privat zu tragen, da sie nicht medizinisch notwendig sind. Die genauen Kosten für eine feste oder lose Zahnspange sind schwer zu beziffern, da es immer auf die individuelle Diagnose ankommt. Unsere Erfahrung zeigt regelmäßig Gesamtkosten zwischen 2.500€ und durchaus auch 8.000€, die aus oben genannten Gründen oftmals privat zu tragen sind. Zur Erweiterung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Krankenversicherung empfiehlt sich deshalb für Kinder ab dem 6. Lebensjahr unbedingt eine Zahnzusatzversicherung mit ausreichenden Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen . Diese gilt es übrigens abzuschließen, bevor eine Behandlung vom Zahnarzt angeraten oder gar begonnen wird. Selbstverständlich können auch Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen abschließen. Die Auswahl der Anbieter ist hier jedoch stark begrenzt. Der Schwerpunkt der Ergänzungstarife für Erwachsene liegt regelmäßig in der Absicherung hochwertigen Zahnersatzes , also nicht “nur” das neue Krönchen, sondern inklusive der Regulierung von z.B. Implantaten oder Inlays. Die Mitversicherung der professionellen Zahnreinigung oder der hochwertigen Wurzelbehandlung bildet eine weitere relevante Ergänzungsmöglichkeit. Die Bandbreite der Tarifbeiträge ist enorm. Ohne qualifizierte und detaillierte Vergleichsmöglichkeit lässt sich keine bedarfsgerechte Empfehlung aussprechen. Besonders wichtig ist uns auch hier z.B. die Transparenz bezüglich der Beitragshöhe bzw. des Beitragsverlaufs, da viele Tarife mittlerweile ohne Rückstellungen kalkuliert sind und je nach erreichter Altersgruppe ansteigen. Eine Kranken(zusatz)versicherung ist schließlich eine auf Dauer angelegte Entscheidung. Für Kinder und Jugendliche gibt es gute Tarife mit Fokus auf kieferorthopädische Behandlung bereits ab 13 Euro im Monat. Eine durchaus sinnvolle Absicherung.