LICHTENFELS.
Im Fall der in Lichtenfels am 10. März getöteten Blumenverkäuferin hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht gegen den am 24. März festgenommenen 17-Jährigen aus. Deshalb hat sie den Angeschuldigten am 28. August wegen Mordes zum Landgericht Coburg – Jugendkammer – angeklagt. Aufgrund der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes können weitere Einzelheiten über den Inhalt der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage hat nun die Jugendkammer des Landgerichts Coburg zu entscheiden.