Veröffentlicht am 13.12.2022 10:50
Veröffentlicht am 13.12.2022 10:50

An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage

An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage (Foto: red)
An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage (Foto: red)
An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage (Foto: red)
An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage (Foto: red)
An Weihnachten: Keine Prüfungen und Vollstreckungen des Finanzamts während der Feiertage (Foto: red)

MÜNCHEN. Das Bayerische Finanzamt wird während der Weihnachtsfeiertage keine Außenprüfungen und Vollstreckungen durchführen. Das kündigte das Bayerische Finanzministerium am Dienstag (13. Dezember 2022) an. Laut Finanzminister Albert Füracker soll so der „Weihnachtsfrieden” gewahrt werden.

In einem Fall könnte es jedoch eine Ausnahme geben: Wenn Verjährung von Delikten ansteht - und dem Finanzamt dann Geldausfälle drohen.

Finanzamt an Weihnachten ohne Forderungen

Das Ministerium zitiert Minister Füracker mit den Worten, dass ein solcher Weihnachtsfrieden „zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung” beitrage. Bürgen sollen demnach in der Stillen Zeit nicht mit Maßnahmen belastet werden, die man zu dieser zeit als unpassend empfinden könnte. Steuerbescheide werden zwar weiterhin versandt, die Finanzämter werden aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.

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Von Jürgen Lenkeit
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