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Versuchter Mord in Kulmbach: Drei 15-Jährige hart verurteilt | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 11.08.2022 13:00
Veröffentlicht am 11.08.2022 13:00

Versuchter Mord in Kulmbach: Drei 15-Jährige hart verurteilt

Drei Jugendliche wurden wegen versuchten Mordes in Kulmbach verurteilt. (Foto: pexels/Ekaterina Bolovtsova)
Drei Jugendliche wurden wegen versuchten Mordes in Kulmbach verurteilt. (Foto: pexels/Ekaterina Bolovtsova)
Drei Jugendliche wurden wegen versuchten Mordes in Kulmbach verurteilt. (Foto: pexels/Ekaterina Bolovtsova)
Drei Jugendliche wurden wegen versuchten Mordes in Kulmbach verurteilt. (Foto: pexels/Ekaterina Bolovtsova)
Drei Jugendliche wurden wegen versuchten Mordes in Kulmbach verurteilt. (Foto: pexels/Ekaterina Bolovtsova)

Drei Jugendliche haben in Kulmbach einen im Freien schlafenden Mann angegriffen und ausgeraubt. So geschehen im September 2021. Das Gericht hat die zur Tatzeit 15-Jährigen nun zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Kulmbach: 15-Jährige wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Am 10. August 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am achten Tag der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung die drei Angeklagten zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Der Prozess fand ebenso wie das Urteil in nichtöffentlicher Sitzung statt.

Zur Überzeugung der Jugendkammer steht fest, dass die Angeklagten im Herbst 2021in Kulmbach einen Mann gemeinsam angegriffen und ausgeraubt hatten. Das Opfer schlief im Freien auf einer Bank. Im Zuge der Tat erlitt der Mann lebensgefährliche Verletzungen. Die jugendlichen Täter flüchteten vom Tatort, ohne dem schwer verletzten Mann zu helfen.

Der Haupttäter wurde unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht als gegeben an. Auch gegen die beiden weiteren Angeklagten verhängte die Jugendkammer Jugendstrafen. Einmal drei Jahre und acht Monate, einmal drei Jahre und sechs Monate. Die Jugendkammer erkannte bei beiden einen versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen, Raub und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Von Jürgen Lenkeit
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